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Europäische Zwergstaaten

Monaco (Quelle: Bild von Julius Silver auf Pixabay)

Zu den europäischen Zwergstaaten zählen die Nationen, die aus der Geschichte Europas als Staaten mit besonders kleiner Landfläche hervorgegangen sind und deren Eigenständigkeit jedoch heute uneingeschränkt anerkannt ist: Andorra, Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino und Vatikanstadt. Die meisten Kleinstaaten Europas verfügen über keine eigene Armee, sondern über Polizeieinheiten, teilweise unterhalten sie von alters her eine Post- und Währungsunion mit dem größeren Nachbarstaat. Auch das Schulsystem wurde in einigen von ihnen von den Nachbarstaaten betrieben, ebenso das öffentliche Telefonnetz und die staatliche Strom- und Wasserversorgung sowie weitere Teile der Infrastruktur.

Andorra (Quelle: Bild von Kaufdex auf Pixabay)

Andorra im Profil

Der Zwergstaat Andorra verfügt über eine lange staatliche Tradition. So wurde es bereits in einer karolingischen Urkunde aus dem Jahre 805 erwähnt. Aufgrund seiner Lage in den östlichen Pyrenäen kam Andorra zunächst eine besondere strategische Bedeutung gegen die vordringenden Mauren zu. Aus diesem Grund wurde Andorra unter die Lehnsherrschaft des katalanischen Bischofs von Urgell gestellt.

Im 13. Jahrhundert erhob jedoch auch Graf Foix Anspruch auf Andorra. Dieser Konflikt wurde durch den Paréatges-Vertrag von 1278 friedlich beigelegt, indem beide Seiten Andorra zu einem "Kondominium" erklärten. In der Folgezeit geriet Andorra zwar zunehmend unter französischen Einfluss, konnte aber seine Autonomie bewahren. Während die Herrschaftsrechte des Bischofs von Urgell bis heute bei der katholischen Kirche blieben, gerieten die Rechte des Grafen von Foix im Laufe der Zeit an das französische Königshaus. Mit dem Ende der Monarchie erhielt der Staatspräsident von Frankreich als Rechtsnachfolger der französischen Könige die Hoheitsrechte über Andorra. Erst 1993 wurde Andorra durch eine neue Verfassung in ein parlamentarisches Fürstentum umgewandelt.

Staatsoberhaupt

Andorra ist neben dem Vatikan faktisch der einzig verbliebene Kirchenstaat der Welt. Als Staatsoberhaupt fungieren weiterhin zwei Kofürsten ("Coprínceps"): der Staatspräsident Frankreichs und der Bischof von Urgell in Spanien. Beide Co-Fürsten besitzen eigentlich nur repräsentative Aufgaben, auch wenn sie noch über ein Vetorecht bei internationalen Verträgen und in der Gesetzgebung verfügen. Seit 1985 nimmt jedoch der andorranische Regierungschef zahlreiche Funktionen eines Staatsoberhauptes wahr, während die außenpolitischen Interessen formal von Frankreich und Spanien vertreten werden.

Regierung

Seit 1990 gehören der Regierung ("Govern") sieben Minister an, die nicht dem Parlament angehören dürfen. Der Regierungschef Andorras ("Cap de Govern") wird vom Parlament - dem Generalrat der Täler - gewählt. Er darf sein Amt nur zwei aufeinander folgende Legislaturperioden lang ausüben. Er besitzt das Recht, die Handlungen der beiden Co-Fürsten gegenzuzeichnen und Volksabstimmungen über politische Fragen beantragen. Zudem kann er im Parlament die Vertrauensfrage stellen, die dann einer einfachen Mehrheit bedarf. 

Parlament

Das Parlament ("Consell General") besteht aus 28 Abgeordneten, die alle vier Jahre gewählt werden. Parteien sind erst seit 1993 zugelassen. Zuvor mussten die Wähler zwischen Einzelbewerbern entscheiden. Das Parlament bewilligt die Gesetze und ratifiziert mit absoluter Mehrheit internationale Verträge. Zudem kann es diese - ebenfalls mit absoluter Mehrheit - wieder aufheben. Außerdem kann ein Fünftel der Abgeordneten einen Misstrauensantrag gegen den Regierungschef stellen, der aber der absoluten Mehrheit bedarf.

Verfassung

Die 1993 verabschiedete Verfassung Andorras entspricht westeuropäischem Standard. Sie garantiert Gewaltenteilung, die Achtung der Menschenrechte sowie das Recht auf die Gründung von Parteien und Gewerkschaften. Diese beiden Organisationsformen waren zuvor verboten. Zudem ging die Souveränität nun von den beiden Co-Fürsten auf das andorranische Volk über.

Andorra verfügt über ein differenziertes Rechtssystem, das ein aus vier Magistraten bestehendes Verfassungsgericht ("Tribunal Constitucional") einschließt. Das Richteramt ist unvereinbar mit jeder anderen öffentlichen Position oder einer Berufstätigkeit.

Verfassungsänderungen bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit des Parlaments und müssen durch eine Volksabstimmung bestätigt werden. Ebenfalls mit Zweidrittel-Mehrheit kann das Parlament gesetzgeberische, verwaltungsmäßige oder gerichtliche Kompetenzen an internationale Organisationen abgeben, sofern dies "im Interesse des andorranischen Volkes, des Fortschritts oder des internationalen Friedens" ist.

Weitere Informationen

Liechtenstein (Quelle: Bild von Kaufdex auf Pixabay)

Liechtenstein im Profil

Das Fürstentum Liechtenstein - zwischen Österreich und der Schweiz gelegen - ist keine Operettenmonarchie ("Disneyland der Alpen"), sondern ein moderner Industrie- und Dienstleistungsstaat. Das Fürstenhaus residiert erst seit Ende der dreißiger Jahre in Liechtenstein. Bis zur Verabschiedung der jetzigen Verfassung 1921 war es durch einen österreichischen Reichsverweser vertreten. Seit den zwanziger Jahren ist Liechtenstein über die diverse Verträge mit der Schweiz verbunden, während es vorher mit den Habsburgern verflochten war.

Bereits 1699 erwarb Fürst Hans-Adam I. (1699-1712) die Herrschaft Schellenberg (heutiges Unterland), im Jahre 1712 die Grafschaft Vaduz (heutiges Oberland). Durch den Erwerb dieser reichsunmittelbaren Herrschaft erhielt Hans-Adam I. sowohl Sitz und als auch Stimme im Reichsfürstenkollegium. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und der Gründung des Rheinbundes 1806 wurde Liechtenstein formal unabhängig.
Staatsaufbau

Liechtenstein ist gemäß der Verfassung eine konstitutionelle Erbmonarchie mit dem Fürsten an der Spitze. Der Landesfürst hat starke politische Kompetenzen. So muss er jedes Gesetz sanktionieren. Zudem hat er das Recht, gemeinsam mit dem Regierungschef Notverordnungen zu verabschieden. Außerdem besitzt der das sogenannte Abolationsrecht, das heißt: er kann Strafverfahren ohne jede Begründung niederschlagen. Darüber hinaus beruft der Fürst das Parlament - den Landtag - ein, schließt es und kann es vertagen bzw. ganz auflösen.

Die Fürstliche Regierung ist zugleich die oberste Verwaltungsbehörde Liechtensteins. Sie ist eine Kollegialregierung und wird als politischer Hauptakteur des Landes betrachtet. Dabei sind lediglich der Regierungschef und sein Stellvertreter hauptamtlich, während die drei weiteren Regierungsräte (Minister mit mehreren Ressorts) nebenberuflich - faktisch aber vollberuflich - tätig sind.

Der Landtag (Milizparlament) besteht aus 25 Freizeitabgeordneten, die nach Verhältniswahlrecht auf vier Jahre gewählt sind. Zudem gibt es erst seit 1984 ein Frauenwahlrecht. Problematisch ist aber, dass brisante politische Fragen regelmäßig in nicht-öffentlichen Landtagssitzungen behandelt werden. Höchste juristische Instanz des Fürstentums ist der Oberste Gerichtshof - ein aus fünf Mitgliedern bestehendes Kollegialgericht.

Liechtenstein kennt zudem überaus starke direktdemokratische Elemente (Initiativen und Referenden). Die Volksrechte sind weit ausgebaut, teilweise sogar stärker als in der Schweiz. Für die Volksinitiative ist bei Gesetzesvorhaben ein Quorum von 1.000 Personen oder drei übereinstimmenden Beschlüssen von Gemeindeversammlungen nötig. Bei Verfassungsvorhaben ist sogar ein Quorum von 1.500 oder vier Gemeindebeschlüssen notwendig. Der Landtag kann den direktdemokratischen Gesetzesvorschlag annehmen oder mit über einen Gegenvorschlag abstimmen lassen. Ein Gesetz, dass in einer Volksabstimmung angenommen wurde, muss vom Fürsten sanktioniert werden. Bei einem erfolgreichen Referendum kommt er jedoch nicht mehr zum Zuge.

Politik

In Liechtenstein ist die katholische Kirche sozial dominant und spielt auch im Bildungswesen eine wichtige Rolle. Allerdings ist im Fürstentum diesbezüglich einiges in Bewegung geraten. Im Jahre 1997 hatte der Papst das Fürstentum Liechtenstein als neue Erzdiözese aus dem schweizerischen Bistum Chur herausgelöst. Als deren Vorsteher wurde der heftig umstrittene Liechtensteiner Wolfgang Haas zum Erzbischof von Vaduz ernannt. Diese Entscheidung stieß auf heftige Kritik, da sowohl die liechtensteinische Regierung als auch die Öffentlichkeit von dieser Entscheidung völlig überrascht wurden. Die Freie Liste forderte sogar, dass die Botschaft Liechtensteins beim Heiligen Stuhl aufgelöst werden sollte, nachdem diese vom Vatikan übergangen worden sei. Im Juni 1998 lehnte der Landtag schließlich einen Bistumsvertrag ab und forderte stattdessen Konkordatsverhandlungen mit dem Vatikan.

Wirtschaftlich nimmt vor allem die Industrie- und Handelskammer einen mächtige Position ein, während die Gewerkschaft nur schwach organisiert ist. Zudem sind die Firma Hilti und die Rechtsanwaltskammer weitere einflussreiche Lobbys. Den Weg nach Europa geht Liechtenstein eher zögerlich bis skeptisch mit, auch wenn es sich für einen Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und zur Europäischen Freihandelsvereinigung (EFTA) entschieden hat. Ein Beitritt in die EU ist für den Landesfürsten bislang jedoch undenkbar. 

Im August 2004 vollzog Fürst Hans Adam II. einen kleinen Machtwechsel, indem er die Amtsgeschäfte an seinen Sohn, Erbprinz Alois übergab. Das Fürstenhaus betonte, dass der Erbprinz auf unbestimmte Zeit alle Aufgaben des Staatsoberhauptes übernehmen werde. Der Landesfürst hatte die Amtsgeschäfte ebenfalls 1984 von seinem Vater Franz Josef II. (1938-1989) übernommen und wurde erst Fürst, als dieser starb.

"Kontinuität ist dadurch gegeben, dass ich vielen grundsätzlichen Fragen, die den Staat betreffen, ähnliche Ansichten vertrete wie mein Vater und Großvater", so der Erbprinz in seiner Antrittsrede. Wenn Liechtenstein erfolgreich bleiben wolle, "dann müssen wir den Staat so fit wie möglich machen für die Zukunft", erklärte der Thronfolger. Krisen in vielen europäischen Ländern zeigten, wie gefährlich es sein könne, wenn notwendige, aber vielleicht unangenehme Reformen nicht rechtzeitig angepackt würden, warnte Alois.

Hans-Adam II. bleibt jedoch Staatsoberhaupt und prägt auch weiterhin das Tagesgeschehen im Fürstentum. Und der hatte sich erst vor einem Jahr in einer Volksabstimmung eine Machtfülle absegnen lassen, die in Europa ihresgleichen sucht. Alois hingegen ist durchaus modern erzogen: Ausbildung an der britischen Militärakademie Sandhurst sowie Dienst bei den Coldstream Guards, Jurastudium in Salzburg, Wirtschaftsprüfer in London. Verheiratet ist er mit Herzogin Sophie aus Bayern. Sie ist eine Ururenkelin von König Ludwig III. von Bayern (1913-1918)Gut möglich also, dass Alois einmal eine andere Richtung einschlagen wird, als sein Vater.

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Malta (Quelle: Bild von Kaufdex auf Pixabay)

Malta im Profil

In der Vergangenheit war Malta aufgrund seiner geographischen Lage im Zentrum des Mittelmeers schon immer von strategischer Bedeutung. Diese hat sich heute allerdings dahingehend relativiert, weil seit 1987 das Prinzip der militärischen Neutralität in der maltesischen Verfassung festgeschrieben ist. Politisch und soziokulturell versteht sich Malta als "Brücke über das Mittelmeer" - also als wichtiges Bindeglied zwischen (Süd-)Europa und (Nord-)Afrika.

In der Vergangenheit war Malta aufgrund seiner geographischen Lage im Zentrum des Mittelmeers schon immer von strategischer Bedeutung. Diese hat sich heute allerdings dahingehend relativiert, weil seit 1987 das Prinzip der militärischen Neutralität in der maltesischen Verfassung festgeschrieben ist. Politisch und soziokulturell versteht sich Malta als "Brücke über das Mittelmeer" - also als wichtiges Bindeglied zwischen (Süd-)Europa und (Nord-)Afrika.

Die sozialistische Opposition hingegen lehnt einen EU-Beitritt Maltas überwiegend ab, weil sie die maltesische Volkswirtschaft für nicht konkurrenzfähig hält. Zudem befürchtet sie einen weiteren Anstieg der Lebenshaltungskosten und einen Verlust an Arbeitsplätzen. Außerdem bestünde aus Sicht der MLP die Gefahr, dass qualifizierte Arbeitskräfte in die Mitgliedstaaten mit einem höheren Lohnniveau auswandern könnten. Darüber hinaus könnten mit dem Ausbau des Hotel- und Gaststättengewerbes sowie der Freizügigkeit verstärkt ausländische Arbeitskräfte - besonders aus dem nahen Sizilien - ins Land kommen und die einheimischen Arbeitskräfte verdrängen.

Wirtschaftspolitisch wird sich Malta jedenfalls weiterhin stark nach Europa hin ausrichten. Immerhin begründet ein maltesischer Minister die besondere Attraktivität für europäische Kapitalanleger mit den lapidaren Worten: "Billiger als die Kanalinseln und ein besseres Klima.". Dies ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Malta auch bei einer EU-Vollmitgliedschaft zu den ärmeren Staaten Europas zählen wird.

Staatsaufbau

Malta ist seit 1974 eine parlamentarische Republik im Commonwealth. An der Spitze des Staates steht der Präsident, der alle fünf Jahre vom Parlament gewählt wird. Im Falle der Unfähigkeit kann dieser jedoch auch abgewählt werden. Der Staatspräsident ("President of the Republic") besitzt formal die Oberaufsicht und Kontrolle des Rundfunkwesens, der Polizei und der Streitkräfte. Zudem hat er ein Begnadigungs- und Strafminderungsrecht. Allerdings übernimmt der Staatspräsident im wesentlichen nur repräsentative Aufgaben. Ist das Amt des Staatspräsidenten vakant oder kann dieser seine Pflichten nicht wahrnehmen, ernennt der Regierungschef in Absprache mit dem Oppositionsführer einen Vertreter. Falls kein Vertreter ernannt wird, werden die Pflichten des Staatspräsidenten vom Obersten Richter wahrgenommen.

Zum Staatspräsidenten gewählt werden nur solche Personen, die der jeweilige Premierminister dafür vorsieht und die er - parteiintern - seiner Fraktion vorschlägt. Auch wenn formal die Mehrheitsfraktion im Parlament den Staatspräsidenten wählt - faktisch entscheidet jedoch der Regierungschef, wer das höchste Staatsamt Maltas bekleidet. So werden üblicherweise diejenigen zum Staatspräsidenten gewählt, die entweder für "treue Dienste" belohnt werden oder auf ein politisches Abstellgleis geschoben werden sollen. In jedem Falle ist die unbedingte Loyalität des Staatsoberhauptes gegenüber dem Regierungschef entscheidend. Daher kommt zwischen den Staatspräsidenten und dem Premierministern generell auch zu keinen größeren Konflikten.

In der ersten Hälfte der achtziger Jahre fanden Gespräche zwischen den Parteiführungen der beiden großen Parteien statt mit dem Ziel, die Kompetenzen des Staatsoberhauptes zu erweitern. Diese Pläne wurden jedoch nicht realisiert.

Regierung

Auch wenn formal der Staatspräsident die exekutive Gewalt innehat - die eigentliche politische Schaltzentrale ist das Kabinett, dass aus dem Premier und seinen Ministern besteht. Ähnlich wie in Großbritannien ernennt der Staatspräsident den Parteivorsitzenden derjenigen Partei zum Premierminister, die bei den Parlamentswahlen die meisten Stimmen erhalten hat. Der Premierminister erklärt dann dem Staatsoberhaupt, wer seinem Kabinett angehören soll. In der Regel steht es jedoch schon vorher fest, da die beiden großen Parteien über "Schattenkabinette" verfügen.

Dem Kabinett gehören lediglich die Minister, nicht aber die parlamentarischen Staatssekretäre an. Formal können die Minister in ihren Zuständigkeitsbereichen relativ unabhängig entscheiden. Faktisch kommt dem Premierminister innerhalb des Kabinetts aber eine Schlüssel- und Führungsposition zu, da dort alle Regierungsgeschäfte zu behandeln sind. Inwieweit der Premierminister aber das Parlament dominiert, hängt nicht zuletzt von seiner Persönlichkeit und der politischen Rollengestaltung ab.

Die Zahl der Ministerien und die Zuständigkeiten der Minister werden häufig geändert. Derzeit gibt es insgesamt zwölf Ministerien. Die Regierungsmitglieder müssen aus dem Parlament stammen und diesem für die Dauer ihrer Amtszeit angehören. Der Premierminister kann vom Staatspräsidenten entlassen werden, wenn das Parlament ihm das Misstrauen ausspricht. Die Minister verlieren ihr Amt gemeinsam mit dem Premier, können aber auch auf dessen Vorschlag vom Präsidenten entlassen werden. Allerdings kann das Staatsoberhaupt für eine gewisse Zeit in ein Ministeramt einsetzen, wenn der zuständige Amtsinhaber für längere Zeit krank oder landesabwesend ist. Generell sieht die Verfassung jedoch vor, dass Staatspräsident und Premierminister möglichst im Einvernehmen handeln. Ferner muss der Regierungschef dem Staatsoberhaupt über die politischen Agenden vollständig und kontinuierlich informieren.
Das Parlament

Das maltesische Parlament besteht aus dem Staatspräsidenten, dem "Speaker" und dem Repräsentantenhaus. Dem Repräsentantenhaus gehören derzeit 65 Abgeordnete an, die alle fünf Jahre nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt werden. Das Geschehen im Parlament wird von der jeweiligen Regierung dominiert, von der auch die Gesetzesinitiativen ausgehen. Den Abgeordneten der Regierungspartei kommt aber ausschließlich nur die Rolle von Akklamateuren zu, da es einen außerordentlichen Fraktionszwang gibt. Die Opposition hat im Parlament nur wenig Handlungsmöglichkeiten. So kann sie Gesetzesentwürfen lediglich ihre Zustimmung verweigern und parlamentarische Anfragen stellen.

Das Parlament hat folgende Hauptaufgaben:

  • allgemeine Gesetze zu beraten und zu beschließen. Diese sind aber nur vage formuliert und enthalten lediglich Gesetzesprinzipien. Die genauen Gesetzesbestimmungen werden erst in den zuständigen Ministerien formuliert;
  • den Staatshaushalt zu beraten und zu verabschieden;
  • die Haushalte folgender Einrichtungen zu beraten und zu verabschieden: "TeleMalta Corporation" (Telekommunikation), "EneMalta Corporation" (Energieversorgung) und "Housing Authority" (Erstvergabe von Sozialwohnungen und Verteilung von staatlich subventionierten Bauplätzen);
  • die Regierung zu kontrollieren.

Im Parlament sind bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Ärzte und Architekten besonders stark vertreten. Dies liegt vor allem daran, dass die Vertreter dieser Berufsgruppen wenig oder gar keine Honorare erhalten. Zudem sind die maltesischen Parlamentsabgeordneten im Vergleich zur Bundesrepublik erheblich jünger - Frauen sind hingegen kaum vertreten. Außerdem erhalten die Abgeordneten nur eine relativ geringe Aufwandsentschädigung. Dies wird aber dadurch kompensiert, dass mit deren Amt viele Vorteile und Vergünstigungen verbunden sind. Da die meisten Abgeordneten zudem noch berufstätig sind, finden die Parlamentssitzungen - in der Regel dreimal wöchentlich - erst in den Abendstunden statt.

Die Verfassung

Das politische Erbe der früheren britischen Kronkolonie Malta ist hinsichtlich der politischen Institutionen - Wahlrecht, Parlamentssystem - sicherlich unverkennbar. Allerdings sind diese Ähnlichkeiten eher oberflächlicher Natur, da sich die politische Praxis in Malta an anderen Wertmaßstäben orientiert und von einer völlig anderen politischen Kultur geprägt. So ist die maltesische Verfassung wie in vielen postkolonialen Staaten äußerst umfangreich und besonders ausgefeilt. Deren Bedeutung darf aber in der politischen Praxis nicht überschätzt werden. So spielt das Verfassungsgericht zwar formal eine wichtige Rolle, doch werden die Richter vom Justizminister eingesetzt. So wurde das Verfassungsgericht über einige Jahre hinweg schlichtweg nicht besetzt und war demnach arbeitsunfähig. 

Darüber hinaus kommt einigen Verfassungsparagraphen - wie zum Beispiel dem recht auf Arbeit (Artikel 7) - faktisch keine Bedeutung zu. Zudem kennt die Verfassung Maltas auch einen detaillierten Grundrechtskatalog. Gleichwohl sind in der Inselrepublik bis in die achtziger Jahre hinein immer wieder Menschenrechtsverletzungen und Presseverbote - vor allem für die ausländische Presse - vorgekommen. So wurde Malta zwar schon 1965 in den Europarat aufgenommen, doch trat es erst 1987 der Europäischen Menschenrechtskonvention bei.

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Monaco (Quelle: Bild von Kaufdex auf Pixabay)

Monaco im Profil

Das Fürstentum Monaco ist ein mondäner Kleinstaat, der sich vor allem durch weltstädtisches Flair auszeichnet. Von den rund 32.000 Einwohnern besitzen offiziellen Angaben zufolge genau 7.676 die monegassische Staatsbürgerschaft. Die übrige Bevölkerung besteht hauptsächlich aus Franzosen (ca. 9.200) und Italienern (etwa 5.500) sowie rund 1.000 Deutschen.

Monaco gilt als Steuerparadies, weil die Einwohner mit Ausnahme der Franzosen seit 1869 keine personenbezogene Einkommenssteuer mehr zahlen müssen. Das Fürstentum ist Sitz von über 30 international tätigen Banken, die aber der französischen Aufsicht unterliegen. Besonders für Privatpersonen ist das monegassische Steuersystem sehr attraktiv. So können auch sehr hohe Gehälter steuerfrei gezahlt werden. Monaco lebt daher insgesamt vor allem vom Reichtum seiner Einwohner.

Besonders für Privatpersonen ist das monegassische Steuersystem sehr attraktiv. So können auch sehr hohe Gehälter steuerfrei gezahlt werden. Insgesamt lebt Monaco vor allem vom Reichtum seiner Einwohner. Dabei ist für das Wohl der Allgemeinheit gesorgt - die monegassischen Staatsbürger sind in Bezug auf die Sozialfürsorge usw. sogar nahezu überversorgt.

Der Überlieferung nach übernahm Francesco Grimaldi im Februar 1297 die Macht in Monaco, indem er mit einer Handvoll Ritter als Mönche verkleidet landete und die Festung einem verfeindeten Adelsgeschlecht abtrotzte. In den folgenden Jahrhunderten befand sich das Fürstentum wiederholt unter der Schutzherrschaft Frankreichs oder Sardiniens. Durch den Schutzvertrag von 1918 obliegt seine Verteidigung Frankreich. Dennoch gilt Monaco als souverän. So wurde es 1993 in die UNO und 2004 in den Europarat aufgenommen. Monaco ist zwar kein Mitglied der EU - aufgrund der seit 1925 bestehenden Wirtschaftsunion mit Frankreich gilt jedoch der Euro als offizielle Landeswährung. Die eigenen Münzen tragen unter anderem Bildnisse des verstorbenen Fürsten Rainier III. (1949-2005) sowie seines Nachfolgers Albert II. und das Grimaldi-Wappen.

Staatsaufbau

Monaco ist eine konstitutionelle Monarchie auf der Basis der Gewaltenteilung. Dabei war die Dynastie der Grimaldis durch die verfassungsrechtliche Erbfolge nach dem Prinzip der männlichen Erstgeburt gesichert. Die Regelung, wonach Monaco mit einem Ende der Grimaldi-Dynastie an Frankreich zurückfällt, wurde mit dem zweiten monegassisch-französischen Abkommen 2002 abgeschafft.

An der Spitze des monegassischen Staates steht Fürst Albert II. (seit 2005). So besitzt der Fürst zwar die Oberhoheit über die Exekutive, doch werden die Amtsgeschäfte von einer Art "Regierung" geführt. Diese besteht aus einem Staatsminister (dem Regierungschef) und drei Staatsräten mit ihren jeweiligen Ministern des Innern, der Finanzen und Wirtschaft sowie der öffentlichen Angelegenheiten und des Sozialen. Darüber hinaus wird ein "Kronrat" beim Abschluss internationaler Verträge, bei Einbürgerungsgesuchen und Amnestien konsultiert. Der Kronrat besteht aus sieben Mitgliedern - vier werden vom Fürst bestimmt, drei vom Parlament.

Die Legislativgewalt teilen sich der Fürst und das Parlament - der sogenannte "Nationalrat". Dieser besteht aus 18 Abgeordneten, die alle fünf Jahre direkt gewählt werden. Das Initiativrecht für Gesetze kommt jedoch dem Fürsten zu, während der Nationalrat nur ein Vorschlagsrecht besitzt. Entscheidenden Einfluss hat das Parlament daher vornehmlich durch sein Votum bei den Gesetzeslesungen. Zudem hat der monegassische Fürst das Recht, nach Konsultationen mit dem Kronrat das Parlament aufzulösen und damit Neuwahlen zu erzwingen.

Die Judikative untersteht ebenfalls dem Fürsten. So besteht das höchste Gericht aus fünf Richtern, die zwar vom Fürsten ernannt, aber von den anderen Staatsorganen vorgeschlagen werden. Die Verfassung kann jedoch auf der Basis eines Konsenses zwischen dem Fürsten und dem Nationalrat geändert werden.

Ferner existieren in Monaco ein Staatsrat und ein Wirtschaftsrat. Der Staatsrat - bestehend aus zwölf vom Fürsten ernannten Mitgliedern - überwacht die administrative Durchführung der Exekutivgewalt. Der Wirtschaftsrat besteht aus 30 Mitgliedern, die einvernehmlich von der Regierung und den Unternehmensorganisationen ernannt werden. Zudem gibt es einen Stadtrat, der aus 15 Mitgliedern besteht, die alle vier Jahre vom Volk gewählt werden. Dessen Hauptaufgabe ist es, den Bürgermeister und die städtischen Magistratsbeamten zu ernennen.

Kurzinformation: Monacos Geschichte im Überblick

Im Verlauf der Geschichte hatte Monaco viele Fremdherrscher, darunter Phönizier, Griechen, Römer und Genueser. Seit mehr als 700 Jahren ist die Geschichte des Fürstentums eng mit der Adelsfamilie Grimaldi verbunden. So vertrieb ihr Ahnherr Francesco im Jahre 1297 die Genueser und begründete die Herrschaft über das kleine Fürstentum. Im Jahre 1612 erhielten die früheren "Herren" von Monaco den Fürstentitel.

Mit einem "Patentbrief" des französischen Königs erhielt Monaco im Jahre 1489 zwar seine formelle Unabhängigkeit; dessen Souveränität war jedoch stark eingeschränkt. In den folgenden Jahrhunderten stand Monaco unter französischer, spanischer und sardischer Schutzherrschaft. Während der Französischen Revolution wurde das Land im Jahre 1793 sogar für kurze Zeit ein Teil der Ersten Französischen Republik. Erst 1861 erkannte Frankreich die Unabhängigkeit Monacos an, dass jedoch große Teile seines Staatsgebietes an Frankreich abgeben musste. Fürst Charles III. (1856-1889) legte zudem den Grundstein für den späteren Wohlstand Monacos, indem er 1863 das Spielcasino gründete.

Während der Regentschaft von Fürst Rainier III. (1949-2005) wurde das Fürstentum grundlegend modernisiert. Internationale Aufmerksamkeit gewann Monaco durch die Heirat Rainiers mit der US-amerikanischen Schauspielerin Grace Kelly am 19. April 1956. Zudem zog es wegen der steuerlichen Vorteile auch immer mehr Reiche und Prominente ins Fürstentum. Politisch setzte Rainier ebenfalls Zeichen: so trat Monaco der UNO und dem Europarat bei. Zudem übernahm er den Euro als offizielles Zahlungsmittel Monacos.

Politik

Zwischen Monaco und Frankreich besteht seit der Integration Sardiniens/Savoyens in den italienischen Staatsverband ein völkerrechtliches Protektorats-Verhältnis, das im "Schutzvertrag mit Frankreich" vom 17. Juli 1918 kodifiziert wurde. Frankreich garantiert darin zwar die Unabhängigkeit und Souveränität Monacos, wichtige Einzelentscheidungen der monegassischen Außenpolitik werden jedoch einer Konsultationspflicht unterworfen.
Völkerrechtliche Verträge darf Monaco nur nach vorheriger Zustimmung der französischen Regierung abschließen. Monaco ist seit 1865 durch eine Währungs- und Zollunion mit Frankreich verbunden. Durch weitere Verträge - insbesondere durch den Grundvertrag vom 17. Juli 1918, der Monacos Unabhängigkeit garantiert - verpflichtete sich das Fürstentum, seine Souveränitätsrechte nur im Einklang mit den politischen, wirtschaftlichen und militärischen Interessen Frankreichs auszuüben. Zudem waren die hohen monegassischen Ämter in der Regierung und der Verwaltung bislang französischen Staatsbürgern vorbehalten.

Auch bei der Thronfolge hat die Grande Nation ein Mitspracherecht, da die Krone nur an eine Person mit französischer oder monegassischer Nationalität übertragen werden kann. Sollte die Dynastie der Grimaldis aussterben, soll das Fürstentum in einen "État de Monaco" unter französischem Protektorat umgewandelt werden. Wirtschaftlich gehört Monaco zum Zollgebiet der Europäischen Union.

Allerdings haben sich Frankreich und Monaco mittlerweile darauf verständigt, dass künftig auch Monegassen Zugang zu hohen Staats- und Verwaltungsämtern erhalten sollen. Damit kamen beide Seiten einer Forderung des Europarats nach, der darin eine Einschränkung der Souveränität Monacos und eine Diskriminierung der Monegassen sah. Einer Mitgliedschaft des Fürstentums in den Europarat steht damit wohl nichts mehr im Wege.

Nach sechsjähriger Wartezeit wurde Monaco zudem Anfang Oktober 2004 in den Europarat aufgenommen. Das Fürstentum hatte bereits 1998 einen Beitrittsantrag in den größten und ältesten Staatenbund Europas gestellt. Allerdings verzögerte sich das Aufnahmeverfahren, weil Monaco zunächst eine Reihe von demokratischen Kriterien nicht erfüllte. So musste beispielsweise das monegassische Wahlrecht geändert werden, da dies zuvor der Opposition nur geringe Chancen eingeräumt hatte.

Kurzinformation: Das Fürstenpaar von Monaco

Viel Haar hat er nicht mehr auf dem Kopf - dafür ist sein Name umso wohlklingender: Fürst Albert II. galt lange Zeit als besonders gute Partie auf dem Heiratsmarkt des internationalen Hochadels. Das monegassische Staatsoberhaupt gilt als besonders sportlich: Fünf Mal nahm er als Bobfahrer an Olympischen Spielen für das Fürstentum teil. Mehr als Platz 25 erreichte er jedoch nicht. Sein Vater Rainier III. band ihn immer mehr in die Verwaltung Monacos ein: So reiste er regelmäßig zur UN-Vollversammlung und vertrat sein Land 2004 bei dessen Aufnahme in den Europarat.

Im Jahre 2005 übernahm Albert II. nach dem Tod seines Vaters die Amtsgeschäfte des Fürstentums - Anlass genug, sein flatterhaftes Privatleben zu beenden. Der neue Fürst schrieb sich fortan den Umweltschutz auf die Fahnen und bemühte sich, Monacos Image als Hochburg für Steuerflüchtlinge zu wandeln. So wurde Steuerbetrug erstmals im Strafrecht aufgenommen - zudem engagierte sich Albert II. gegen Geldwäsche und Korruption. Privat brauche der Fürst lange, um sich zu einer Hochzeit zu entschließen. Zuvor erkannte er bereits zwei Kinder mit früheren Freundinnen an. Allerdings sind beide von der Thronfolge ausgeschlossen, da sie nicht aus katholischen Ehen entstammen.

Monacos Fürstin Charlène gilt als selbstbewusst, sportlich und schön. Geboren wurde die südafrikanische Schwimmerin mit skandalfreier Vergangenheit am 26. Januar 1978 als Charlene Lynette Wittstock in Bulawayo in Rhodesien - dem heutigen Simbabwe. Sport ist bei den Wittstocks eine Familientradition: So trainierte ihr Onkel beispielsweise das südafrikanische Rugby-Team. Freunde haben Charlene als kumpelhafte, aber auch zurückhaltende junge Frau mit eisernem Willen in Erinnerung. Dabei ist die Fürstin mit deutschen Vorfahren tief geprägt von den Versöhnungsgedanken des demokratischen Südafrika und seines geistigen Urvaters Nelson Mandela.

Karitativer Einsatz ist für Charlene somit selbstverständlich: Bereits als Jugendliche half sie armen Kindern, schwimmen zu lernen. Wie ihr großes Vorbild will sie sich vor allem der Kinder- und Jugendförderung widmen sowie den Sportgedanken fördern. In den vergangenen Jahren hat sich die Fürstin mit eiserner Disziplin auf ihre Rolle als monegassische Landesmutter vorbereitet. Am Mittelmeer sind somit wieder Eleganz und Grazie angesagt - ganz nach ihrer Vorgängerin Gracia Patricia (Grace Kelly). Und dennoch wird sie bei aller Ähnlichkeit wohl ihren eigenen Weg finden.

Fürst Albert II. übernahm nach dem Tod Rainiers III. am 6. April 2005 das Amt des Staatsoberhauptes von Monaco. Bereits eine Woche zuvor hatte er wegen der Krankheit Rainiers die Regentschaft übernommen. Albert wirkt bescheiden und zurückhaltend und gehört zu den hartnäckigsten Junggesellen der europäischen Fürstenhäuser. Er ist ein vielseitiger Sportler, der anscheinend lieber Bob und Rallyeautos fährt, als sich eine Ehefrau zu suchen. Nach seinem Wirtschaftsstudium in den USA nahm er mehrfach als Bobfahrer an den Olympischen Winterspielen teil. Zudem war er Vertreter Monacos bei den Vereinten Nationen. Die weit höhere Aufmerksamkeit genossen jedoch seine Schwestern.

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San Marino (Quelle: Bild von Kaufdex auf Pixabay)

San Marino im Profil

San Marino ist eine der ältesten Republiken der Welt. Es ist eine autonome Republik unter dem Schutz Italiens, dessen Staatsgebiet den Kleinstaat umschließt. Die Sanmarinesi sind überwiegend römisch-katholisch, und ein Fünftel von ihnen lebt in der Hauptstadt. Allerdings leben viele Sanmarinesi auch im Ausland - vor allem in Italien oder den USA.

Der Überlieferung zufolge wurde San Marino im 4. Jahrhundert vom heiligen Marinus gegründet. Im Jahre 754 wurde das heutige San Marino erstmals als Castellum Sancti Marini urkundlich erwähnt. Im späten Mittelalter wurde San Marino schließlich unabhängig und verabschiedete 1599 seine im wesentlichen heute noch gültige Verfassung. Während der italienischen Einigungskämpfe bot San Marino politisches Asyl für die mehrheitlich republikanisch ausgerichteten Freiheitskämpfer - darunter Giuseppe Garibaldi.

San Marino gehört zu den wenigen Staaten, die Vollbeschäftigung garantieren. Auch die medizinische Versorgung ist kostenlos. In San Marino sind neun Banken tätig, die sich aber hauptsächlich auf das Binnengeschäft beschränken, während die internationalen Transaktionen den italienischen Banken obliegen. Von einem "Steuerparadies" kann in der "Briefmarkenrepublik" San Marino daher keine Rede sein. Seit 1985 besteht in San Marino eine Internationale Akademie mit den Fachbereichen Kybernetik, Human-, Struktur-, Natur- und Gestaltungswissenschaften sowie Philosophie.

Darüber hinaus besteht zwischen Italien und San Marino eine Zoll-, Wirtschafts- und Währungsunion. Zudem hat San Marino 1970 den Atomwaffensperrvertrag mit unterzeichnet und ist Mitglied der UNO sowie des Europarates.

Staatsaufbau

Gemäß der Verfassung ist San Marino eine parlamentarische Republik. Die legislative Gewalt liegt beim Parlament - dem Großen und Allgemeinen (General-)Rat. Dieser setzt sich aus 60 Abgeordneten zusammen, die für jeweils fünf Jahre gewählt werden. Insgesamt hat das Parlament - aus dem alle weiteren Handlungsträger der sanmarinesischen Politik hervorgehen - eine bemerkenswert starke Position.

Als Staatsoberhaupt fungieren zwei Regenten ("Capitani Regenti"). Diese werden jeweils für sechs Monate aus der Mitte des Parlaments gewählt - Amtsbeginn: 1. April und 1. Oktober. Eine Wiederwahl der Regenten ist jedoch erst nach drei Jahren wieder möglich. Die Regenten führen den Vorsitz im Parlament, im Staatsrat ("Congresso di Stato") und im Rat der Zwölf.

Der Staatsrat besteht aus sieben Ministern und drei Staatssekretären und gilt als Regierung San Marinos. Er ist kollegial organisiert, wobei aber nur drei Mitglieder hauptamtlich agieren.
Der Rat der Zwölf - ebenfalls vom Parlament gewählt - bildet das Oberste Gericht für alle zivil-, straf- und verwaltungsrechtliche Verfahren.

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Vatikan (Quelle: Bild von Kaufdex auf Pixabay)

Vatikan im Profil

Der Staat der Vatikanstadt ist mit 44 Hektar der kleinste Staat der Welt. Von den rund 800 Einwohnern besitzen nur knapp 600 auch einen Vatikanpass - darunter die 110 Schweizer Gardisten und etwa 50 Laien. Im Vergleich zu allen anderen nationalstaatlich verfassten politischen Systemen besitzt der Vatikanstaat einen theokratischen Charakter. Er ist eine absolute Wahlmonarchie, die keine Gewaltenteilung kennt. Seine rechtliche Grundlage sind die Lateranverträge mit Italien vom 11. Februar 1929. International ist der Vatikan zur dauerhaften Neutralität verpflichtet. Oberhaupt des Vatikans ist derzeit Papst Franziskus.

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